Herzlich Willkommen
bei Beform Versteigerungen, die Experten für Motorrad-Oldtimer
Versteigerungsbedingungen
Wir von Beform Versteigerungen verstehen uns als neutrale, kompetente Vermittler von alten motorisierten Zweirädern.
- Die Auswahl der Motorräder
Wir nutzen unsere jahrelangen Erfahrungen und Kontakte, um Material anbieten zu können, dass normalerweise nicht offen zum Kauf angeboten wird. Wir nehmen alle motorisierten Zweiräder bis Baujahr Ende der 70er Jahre für die Versteigerungen an (Einschränkungen siehe "Wertermittlung"). Dazu gehören natürlich auch Teile, Zubehör und Literatur. Wir freuen uns über jedes Angebot zur Einlieferung. Nutzen Sie hierfür bitte den Programmpunkt Kontakt oder rufen Sie uns an.
- Abholung und Pflege
Wir holen die Motorräder und Einzelteile nach Möglichkeit vor der Auktion zu uns. Sie werden fast alle geputzt und kurz durchgesehen. Die Fahrzeugbriefe (die ja als Eigentumsnachweis dienen) können bis zum Auktionswochenende beim Einlieferer verbleiben. Besonders wertvolle oder empfindliche Maschinen können auch zur Aufbauzeit vom Einlieferer direkt angeliefert werden (siehe Zeitplan).
Motorräder aus dem äußersten Süden Deutschlands oder aus dem Ausland können nur selten einzeln abgeholt werden. Hier ist der Kostenaufwand verständlicher Weise zu groß. Bitte sprechen sie uns auf Möglichkeiten dazu an.
- Annahmeschluss
Einlieferungen nehmen wir bis zum Beginn der Besichtigung an.
- Beschreibung der Lose
Wir beurteilen und bewerten die Motorräder und andere Lose nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch können und
wollen wir die Sachen nicht zerlegen und vermessen. Der Käufer muss bereit sein, mit einem Restrisiko zu
rechnen. Auch bei einer voll restaurierten Maschine können durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung
schnell Schäden auftreten. Heutige Maßstäbe über die Zuverlässigkeit, Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit
können für unsere alten Fahrzeuge auf keinen Fall erwartet werden.
Sollten sich unerwarteter Weise erhebliche versteckte Mängel direkt nach dem Kauf zeigen, sind wir auf dem
Kulanzweg immer zu einer einvernehmlichen Lösung bereit. Etwaige Schadenersatzforderungen seitens des Käufers
werden grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn sich keine gütliche Lösung findet, und der Käufer das Los zurückgeben
möchte, hat es in exakt dem Zustand zu sein, in dem es übergeben wurde. Eventuelle Aufwendungen für Abholung
oder einen Zusammenbau werden dem Käufer vom zu erstattendem Kaufpreis abgezogen
- Wertermittlung
Unser Team umfasst 2 Spezialisten, die jeweils ca. 30 Jahre Erfahrung im Umgang mit Veteranen haben. Wir können
daher, auch mit Hilfe von Freunden und umfangreicher Unterlagen, jedes Motorrad oder Einzelteil bewerten. Die
Angaben des Einlieferers werden natürlich als Basis genommen, aber der Schätzwert wird von uns als neutrale
Vermittler festgelegt. Dieser Schätzwert im Bereich von ... bis ... wird veröffentlicht, und soll
als Orientierung insbesondere für die Nichtexperten dienen.
Der Einlieferer muss sich trauen, ein Mindestgebot festzulegen, dass unter dem Schätzwert liegt. Dadurch sind
alle Objekte für die Käufer attraktiv und das Spiel der Gebote kann beginnen. Wird das Mindestgebot nicht
erreicht, gibt es auch keinen Zuschlag! Bei uns gibt es keine "Showzuschläge" und keine Zuschläge
"unter Vorbehalt". Das ist klar und übersichtlich für alle Beteiligten.
- Abgabe von Geboten
Sie haben die Möglichkeit als registrierter Bieter Gebote direkt auf der Versteigerung dem Auktionator anzuzeigen. Ferner können Sie in der Zeit vor der Versteigerung ihr Gebot schriftlich, telefonisch oder per Email mit Hilfe eines Passwortes abgeben. Details dazu finden sie unter dem Menüpunkt Bieten.
Die Abgabe eines Gebotes ist grundsätzlich bindend und führt beim Zuschlag des Auktionators zum Kaufabschluss der Ware.
- Der "Zuschlag"
Das Anfangsgebot (oder auch Ausrufpreis) kann beliebig hoch liegen. Meist wird der Auktionator mit ca. der Hälfte
des Schätzwertes beginnen, bei Teilen noch darunter. Wenn beim Bieten das Mindestgebot überschritten wird, kann
der Zuschlag erfolgen. Wenn ein Gebot nach dreimaligem Aufruf nicht überschritten wird ("zum Ersten - zum
Zweiten - und zum....") erfolgt mit dem Zuschlag des Auktionshammers der gültige Abschluss des Kaufes ("...Dritten")!
- Aufgeld
Auf den Hammerpreis (zu dem der Zuschlag erfolgt ist) addiert sich ein Aufgeld von 15% (12,6% + 19% Mehrwertsteuer nur für das Aufgeld).
Das sind in der Summe ca. 15% für den Privatkäufer - klar und übersichtlich!
- Zahlungsmöglichkeiten
Am allerbesten ist es natürlich vor Ort in Bar zu zahlen und seine Motorradsachen gleich mitzunehmen.
Für weniger Vorbereitete bieten wir die Möglichkeit innerhalb von 8 Tagen nach der Versteigerung zu zahlen.
Dies kann per Überweisung geschehen, und die Motorradsachen werden angeliefert, zugeschickt oder später abgeholt.
Barzahlung bei Abholung innerhalb der 8 Tage ist natürlich praktisch.
Schecks können wir nur im Zusammenhang mit einer Bankbestätigung akzeptieren.
Kreditkarten akzeptieren wir nicht, da diese Firmen eine erhebliche Provision verlangen.
Ansonsten sind wir für andere Zahlungsmöglichkeiten aufgeschlossen, solange wir dabei im Interesse des
Einlieferers auf der sicheren Seite bleiben. Machen Sie uns einen Vorschlag. Aber bitte sprechen Sie diese
Details vor der Veranstaltung mit uns ab!
- Seriöse Nachlassverwaltung.
Wir von Beform Versteigerungen bieten eine absolut seriöse Verwaltung von Nachlässen und Sammlungsauflösungen.
Schon bei der Abholung gibt es einen Einlieferungsschein mit allen Nummern und Eckdaten aller Einzelteile. Jedes
Stück bleibt damit nachvollziehbar. Auf Wunsch können Sie einen Club, einen vertrauten Sachkundigen oder den
Veteranen Fahrzeug Verband einbeziehen.
- Nicht verkaufte Motorradobjekte
Wird das Mindestgebot nicht erreicht, werden diese Lose nicht zugeschlagen und somit nicht verkauft.
Interessenten, die sich später noch zum Kauf entschieden haben, sollten uns so schnell wie möglich danach fragen.
Der Nachverkauf läuft noch bis zu 4 Wochen nach der Auktion. Nach Ablauf der 4 Wochen werden die nicht verkauften
Sachen dann an den Einlieferer zurückgegeben. Art und Zeitpunkt der Rückgabe hängt natürlich von dessen
persönlichen Wünschen ab. Dem Einlieferer entstehen hierbei keine Kosten!
- Auszahlung und Abrechnung mit dem Einlieferer
4 Wochen nach der Auktion ist der Nachverkauf abgeschlossen, und die Abrechnungen werden erstellt. Hierbei werden dem Einlieferer maximal 10% Provision (8,4% + 19% Mehrwertsteuer) abgezogen. Die Auszahlung erfolgt so, wie es bei Abholung auf dem Einlieferungsschein angegeben ist (Bar - Scheck - Überweisung).
Ein Beispiel:
Der Einlieferer möchte für seine alte NSU mindestens 3000,- € bekommen - sonst wird sie wieder an der Werkstattdecke aufgehängt. Diese 3000,- € werden in dem Einlieferungsschein als "Mindestforderung des Einlieferers" festgehalten.
Fall A: |
Der Zuschlag fällt bei: |
3.050,- € |
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Wir ziehen ab: |
50,- € |
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Es wird ausgezahlt: |
3.000,- € (Die Mindestforderung) |
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Fall B: |
Der Zuschlag fällt bei: |
5.000,- € |
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Wir ziehen ab: |
500,- € (10%) |
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Es wird ausgezahlt: |
4.500,- € |